BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.07.2025 – IX ZB 32/23

IX ZB 32/23 · 24.07.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frage, ob die Energiepreispauschale kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären. 2. Der Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die Energiepreispauschale eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt, ist ebenfalls vor den Prozessgerichten und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 122 S 2 EStG§ 36 Abs 1 S 2 InsO§ 36 Abs 4 InsO§ 54 Abs 2 SGB 1
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