BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 11.12.2025 – IX ZB 3/25

IX ZB 3/25 · 11.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Zeitraum, für den Pfändungsschutz zu beanspruchen ist, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freiem Ermessen zu bestimmen, wobei vorausschauend abzuschätzen ist, ob, wann und in welcher Höhe mit weiteren Einnahmen des Schuldners zu rechnen ist. Hierzu ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Schuldners und der Gesamtgläubigerschaft vorzunehmen sowie eine nach Sachgesichtspunkten begründete Entscheidung zu treffen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20, NZI 2021, 923).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 36 Abs 1 InsO§ 850i Abs 1 ZPO§ 851c Abs 1 ZPO
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