BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 10.12.2020 – IX ZB 24/20

IX ZB 24/20 · 10.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 14 InsO§ 16 InsO§ 17 Abs 1 InsO§ 765a ZPO
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