BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.06.2023 – IX ZB 15/21

IX ZB 15/21 · 22.06.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Urkunden, welche die Bonität eines Drittmittelgebers belegen, gehören nicht zu den Anlagen, welche dem Insolvenzplan notwendig beizufügen sind. 2. Ein verfahrensbeendender Insolvenzplan hat offensichtlich keine Aussicht auf Bestätigung durch das Gericht, wenn von Dritten versprochene Leistungen für die Befriedigung der Masseverbindlichkeiten, insbesondere der Verfahrenskosten, erforderlich sind und nicht gewährleistet ist, dass die Dritten in dem erforderlichen Umfang zu den versprochenen Leistungen bereit und in der Lage sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 230 Abs 3 InsO§ 231 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO§ 231 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO§ 258 Abs 2 InsO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →