BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 19.09.2024 – IX ZB 14/22

IX ZB 14/22 · 19.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds der Zahlungsunfähigkeit durch das Finanzamt kann es ausreichen, wenn der wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldner auf rückständige Steuern in fünfstelliger Höhe seit mehreren Jahren keine Zahlung mehr geleistet hat, eine Kontenpfändung nur zu einer geringen Zahlung führt und der Schuldner erklärt, keine Einnahmen zu haben.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 S 1 InsO§ 14 Abs 1 S 1 InsO§ 294 Abs 1 ZPO
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