BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.11.2020 – IX ZB 14/20
IX ZB 14/20 · 19.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 42/14, WM 2016, 133).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 89 InsO§ 850k ZPO