BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.07.2020 – IX ZB 14/19

IX ZB 14/19 · 16.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Lehnt der Rechtspfleger eine Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine dagegen eingelegte Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - IX ZB 4/15, WM 2017, 346).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 175 InsO§ 178 InsO§ 164 Abs 1 ZPO
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