BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.09.2024 – IX ZB 13/22
IX ZB 13/22 · 19.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Stützt das Finanzamt den Insolvenzantrag auf Steuerforderungen, die sich - etwa bei Lohn- und Umsatzsteuer - aus Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners ergeben, genügt zur Glaubhaftmachung die genaue Aufstellung der einzelnen Steueranmeldungen und Steuervoranmeldungen zusammen mit der Erklärung des Finanzamts, dass es sich dabei um Forderungen aus entsprechenden (Vor-)Anmeldungen des Schuldners handele.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 4 InsO§ 14 Abs 1 S 1 InsO§ 14 Abs 2 InsO§ 294 ZPO§ 150 Abs 1 S 3 AO§ 168 S 1 AO§ 18 UStG§ 41a EStG