BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.01.2021 – IX ZB 12/20

IX ZB 12/20 · 14.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Stützt ein Gläubiger den Insolvenzantrag nicht auf eine einzelne, sondern auf mehrere, auf gleichgelagerten Lebenssachverhalten beruhende Forderungen, hat er den Bestand der Forderungen zur Überzeugung des Gerichts zu beweisen, soweit diese Forderungen zugleich den Eröffnungsgrund bilden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 14 Abs 1 S 1 InsO
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