BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.10.2024 – IX ZB 10/23

IX ZB 10/23 · 17.10.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Nr 1008 RVG-VV§ 19 Abs 2 S 1 SchVG§ 19 Abs 3 SchVG
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