BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.11.2020 – IX ZB 10/19
IX ZB 10/19 · 19.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf künftige Obliegenheiten der Wohlverhaltensphase geleistete Einmalzahlung geht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ein.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 63 Abs 1 S 2 InsO§ 295 Abs 2 InsO§ 1 Abs 1 InsVV