BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.11.2021 – IX ZB 1/21
IX ZB 1/21 · 18.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn sie im Rahmen eines Vergleichsangebots erfolgen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 290 Abs 1 Nr 2 InsO