BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.09.2020 – IV ZR 88/19
IV ZR 88/19 · 23.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.