BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 23.09.2020 – IV ZR 88/19

IV ZR 88/19 · 23.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 404a Abs 1 ZPO§ 404a Abs 4 ZPO
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