BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 29.09.2021 – IV ZR 328/20

IV ZR 328/20 · 29.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2314 Abs 1 S 2 Halbs 2 BGB
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