BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.03.2021 – IV ZR 309/19

IV ZR 309/19 · 10.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch den Geschädigten nach Feststellung des Haftpflichtanspruchs zur Tabelle.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 106 S 1 VVG§ 110 VVG
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