BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 18.11.2020 – IV ZR 217/19
IV ZR 217/19 · 18.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne von Ziffer 1.1 ULLA.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 64 S 1 GmbHGNr 1.1 VermSchAVB