BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.05.2020 – IV ZR 193/19
IV ZR 193/19 · 20.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist (hier: verweigerte Zustimmung des Erben zu einem Kontendatenabruf des Notars bei einem ausländischen Kreditinstitut).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.