BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 03.12.2025 – IV ZR 185/24
IV ZR 185/24 · 03.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ist Grund für die Medikamenteneinnahme eine bedingungsgemäße Krankheit und wirkt diese an der Gesundheitsschädigung und deren Folgen mit, findet § 8 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94) mit der Kürzung der Leistung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen Anwendung, denn die Regelung enthält keine Einschränkung dahin, dass nur eine unmittelbare Mitwirkung zu berücksichtigen ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 8 AUB 1994§ 1 VVG