BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 25.01.2023 – IV ZR 133/21
IV ZR 133/21 · 25.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 115 Abs 1 S 1 VVG