BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.01.2023 – IV ZR 133/21

IV ZR 133/21 · 25.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 115 Abs 1 S 1 VVG
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