BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 22.05.2024 – IV ZR 124/23
IV ZR 124/23 · 22.05.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der für die Bejahung des nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresses ausreichenden Erwartung, der Beklagte werde bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten, steht es nicht entgegen, dass eine erneute gerichtliche Inanspruchnahme des Beklagten zur Durchsetzung der aus dem Feststellungsurteil resultierenden Forderungen nicht ausgeschlossen werden kann (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 16).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.