BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.07.2023 – IV ZB 31/22
IV ZB 31/22 · 19.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.