BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.02.2022 – IV ZB 24/21
IV ZB 24/21 · 23.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.