BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.03.2023 – IV ZB 20/22

IV ZB 20/22 · 29.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Antragsbefugnis für die Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b EuErbVO (hier: Antrag einer mit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses betrauten Notarin in Polen).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 46 Abs 3 Buchst b EUV 650/2012
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