BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.01.2025 – IV ZB 2/24

IV ZB 2/24 · 29.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist - sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt - regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter zu entnehmen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 81 FamFG
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