BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 08.02.2023 – IV ZB 16/22
IV ZB 16/22 · 08.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG ein.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 2356 Abs 1 BGB vom 02.01.2002§ 2358 BGB vom 02.01.2002§ 26 FamFG