BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.02.2023 – IV ZB 16/22

IV ZB 16/22 · 08.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG ein.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2356 Abs 1 BGB vom 02.01.2002§ 2358 BGB vom 02.01.2002§ 26 FamFG
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