BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.06.2021 – IV ZB 16/20

IV ZB 16/20 · 29.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit der Nachlass zur Deckung der Vergütung ausreicht. Allein der vom Nachlass nicht gedeckte Teil der Vergütung ist nach den Sätzen für unbemittelte Nachlässe zu bemessen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1915 Abs 1 S 2 BGB§ 3 VBVG
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