BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.05.2025 – III ZR 398/23

III ZR 398/23 · 08.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ob und mit welchem Inhalt einem Notar selbständige Betreuungspflichten im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 BNotO übertragen werden, kann nur auf der Grundlage der jeweiligen Einzelfallumstände beurteilt werden. 2. In der Vereinbarung, von einer einem oder mehreren Urkundsbeteiligten erteilten im Außenverhältnis unbeschränkten - im Innenverhältnis aber Einschränkungen unterliegenden - Vollmacht in beurkundungsbedürftigen Angelegenheiten nur vor dem beurkundenden Notar, seinem Vertreter oder Amtsnachfolger Gebrauch machen zu dürfen, liegt nicht ohne weiteres die Übernahme eines solchen Betreuungsauftrags.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 17 Abs 2a S 2 Nr 2 BeurkG§ 19 Abs 1 S 1 BNotO§ 19 Abs 1 S 2 BNotO§ 24 Abs 1 S 1 BNotO
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