BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 27.05.2021 – III ZB 64/20

III ZB 64/20 · 27.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wiedereinsetzung, Vorrang eines Fristverlängerungsantrags Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 85 Abs 2 ZPO§ 233 S 1 ZPO§ 234 ZPO§ 520 Abs 2 S 2 ZPO§ 520 Abs 2 S 3 ZPO
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