BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 27.02.2020 – III ZB 61/19
III ZB 61/19 · 27.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil zu entscheiden hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.