BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 30.07.2020 – III ZB 47/19
III ZB 47/19 · 30.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Beschluss des Prozessgerichts, der einen Musterverfahrensantrag als unzulässig verwirft, weil der Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nicht eröffnet sei, ist gemäß § 3 Abs. 1 KapMuG unanfechtbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 3 Abs 1 KapMuG§ 567 ZPO