BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 30.03.2023 – III ZB 13/22

III ZB 13/22 · 30.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 130a Abs 5 ZPO§ 233 S 1 ZPO§ 234 Abs 2 S 1 ZPO
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