BGH · 3. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 30.03.2023 – III ZB 13/22
III ZB 13/22 · 30.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.