BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Versäumnisurteil v. 17.10.2023 – II ZR 72/22
II ZR 72/22 · 17.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Berechtigung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, abgetretene Ansprüche auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. in gewillkürter Prozessstandschaft einzuklagen. 2. Die Abtretung von Ansprüchen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. ist unwirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist und der Gesellschaft für die Abtretung keine gleichwertige Gegenleistung zufließt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.