BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.01.2022 – II ZR 71/20

II ZR 71/20 · 18.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Haben die Parteien eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Aufhebung des Unternehmensvertrags vereinbart, dass der Untergesellschaft zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach Vertragsbeendigung eine Zahlung tatsächlich zufließen soll, ist die Forderung bei der Berechnung des fiktiven Jahresfehlbetrags auf den Aufhebungsstichtag nicht zu berücksichtigen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 302 Abs 1 AktG
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