BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 29.04.2025 – II ZR 47/24

II ZR 47/24 · 29.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Mehrheitsbeschluss der Teilhaber einer Gemeinschaft nach Bruchteilen ist am Maßstab der in § 745 Abs. 1 und Abs. 3 BGB festgelegten Grenzen zu messen. Ein danach wirksamer Mehrheitsbeschluss unterliegt bei unveränderter Sachlage keiner Billigkeitskontrolle nach § 745 Abs. 2 BGB.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 745 Abs 1 S 1 BGB§ 745 Abs 2 BGB§ 745 Abs 3 S 1 BGB§ 748 BGB§ 256 Abs 1 ZPO
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