BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 29.04.2025 – II ZR 47/24
II ZR 47/24 · 29.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Mehrheitsbeschluss der Teilhaber einer Gemeinschaft nach Bruchteilen ist am Maßstab der in § 745 Abs. 1 und Abs. 3 BGB festgelegten Grenzen zu messen. Ein danach wirksamer Mehrheitsbeschluss unterliegt bei unveränderter Sachlage keiner Billigkeitskontrolle nach § 745 Abs. 2 BGB.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.