BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.06.2021 – II ZR 225/20

II ZR 225/20 · 22.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die §§ 113, 114 AktG betreffen auch den Fall, dass ein Unternehmen, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ist, einen Vertrag zur Beratung in Angelegenheiten der Aktiengesellschaft nicht unmittelbar mit dieser, sondern mit einem Drittunternehmen schließt, welches seinerseits die Aktiengesellschaft berät.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 113 AktG§ 114 Abs 2 S 1 AktG
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