BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.11.2020 – II ZR 211/19

II ZR 211/19 · 10.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 16 Abs 1 S 1 GmbHG§ 40 GmbHG
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