BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Versäumnisurteil v. 21.06.2022 – II ZR 181/21

II ZR 181/21 · 21.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Erkenntnisverfahren über Vergütungsansprüche des vom besonderen Vertreter mit der Geltendmachung von Ersatzansprüchen beauftragten Rechtsanwalts vertritt der besondere Vertreter jedenfalls dann die Aktiengesellschaft, wenn dieses Verfahren rechtshängig wird, bevor die Geltendmachung der Ersatzansprüche durch den besonderen Vertreter abgeschlossen ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 147 Abs 2 S 1 AktG
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