BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.10.2020 – II ZR 150/19

II ZR 150/19 · 27.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 735 S 1 BGB
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →