BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.12.2025 – II ZR 132/24
II ZR 132/24 · 10.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Vereinsmitglied hat ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung der E-Mail-Adressen der anderen Vereinsmitglieder, wenn es mit diesen im Vorfeld einer Mitgliederversammlung Kontakt aufnehmen will, um auf deren Abstimmungsverhalten Einfluss zu nehmen. Einem solchen Auskunftsbegehren stehen auch nicht die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung entgegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 6 Abs 1 Buchst b EUV 2016/679§ 256 Abs 1 ZPO