BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 09.03.2021 – II ZB 33/20
II ZB 33/20 · 09.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 6 Abs 2 S 2 Nr 2 Alt 2 GmbHG§ 395 FamFG