BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.12.2020 – II ZB 31/14

II ZB 31/14 · 17.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Vorlagebeschluss wird spätestens mit seinem Eingang beim Oberlandesgericht wirksam. 2. Führt eine Pressemitteilung des Emittenten zu einer mitteilungspflichtigen Insiderinformation, kann dies seine Haftung wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen begründen. 3. Ein Erwerb von Finanzinstrumenten liegt auch bei der Zeichnung von Aktien aus einer Kapitalerhöhung vor.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 Abs 1 S 1 KapMuG vom 16.08.2005§ 37b Abs 1 WpHG vom 28.10.2004§ 37c Abs 1 WpHG vom 28.10.2004
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