BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.04.2020 – II ZB 3/19

II ZB 3/19 · 08.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Insolvenzplan sieht den Fortbestand einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bereits dann im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG vor, wenn er die Fortsetzung der Gesellschaft als Möglichkeit darstellt. 2. Die Fortsetzung der Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG setzt voraus, dass noch nicht mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens unter die Gesellschafter begonnen worden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 60 Abs 1 Nr 4 GmbHG§ 26 FamFG§ 382 FamFG
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