BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 06.02.2024 – II ZB 23/22
II ZB 23/22 · 06.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG i.d.F. vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 2 Abs 1 PartGG vom 10.08.2021