BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 09.01.2024 – II ZB 20/22
II ZB 20/22 · 09.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Aufsichtsrat, der wegen eines dauerhaft boykottierenden Aufsichtsratsmitglieds beschlussunfähig ist, kann nicht entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG ergänzt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.