BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 26.07.2022 – II ZB 20/21

II ZB 20/21 · 26.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind grundsätzlich von Amts wegen einzutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sich nach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 66 Abs 5 GmbHG§ 67 Abs 4 GmbHG
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