BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 06.02.2024 – II ZB 19/22
II ZB 19/22 · 06.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH bestimmt sich nach dem Eigenkapital der Gesellschaft im Sinne von § 266 Abs. 3 HGB, das auf den Anteil entfällt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.