BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.09.2023 – II ZB 15/22
II ZB 15/22 · 19.09.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine nach landesrechtlichen Vorschriften erfolgte Vereinigung von Sparkassen (hier: nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SpkG M-V) ist analog §§ 33, 34 Abs. 1 HGB in das Handelsregister sowohl der aufgenommenen als auch der aufnehmenden Sparkasse einzutragen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.