BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 05.03.2024 – II ZB 13/23

II ZB 13/23 · 05.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der ein Firmenmissbrauchsverfahren Anregende hat weder ein Beschwerderecht gegen die eine Verfahrenseinleitung ablehnende Entscheidung des Registergerichts noch gegen die Beendigung eines auf seine Anregung hin eingeleiteten Verfahrens.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 58 Abs 1 FamFG§ 59 Abs 1 FamFG§ 392 Abs 1 FamFG§ 392 Abs 2 FamFG§ 2 Abs 2 PartGG§ 37 Abs 1 HGB
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