BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 17.05.2022 – II ZB 11/21
II ZB 11/21 · 17.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses Interesse berechtigt ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.