BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.03.2025 – II ZB 1/24
II ZB 1/24 · 18.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers kann auch nachgereicht werden, sofern dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt unabhängig davon, ob die nachgereichte Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 382 Abs 4 S 1 FamFG§ 25 Abs 1 S 3 HdlRegVfg§ 17 Abs 1 UmwG§ 17 Abs 2 S 1 UmwG§ 17 Abs 2 S 4 UmwG